Prä- und Postoperative Diagnostik
Neben der genauen Erhebung der Krankengeschichte, körperlichen bzw. neurologischen Untersuchung stehen zur neurochirurgischen Diagnosestellung, Operationsplanung und Nachsorge folgende bildgebende Verfahren zur Verfügung:
Klassische Röntgenaufnahmen haben in der Neurochirurgie bei der ersten Diagnosestellung von Wirbelsäulenverletzungen und Schädelbrüchen einen hohen Stellenwert. Als Kontrolluntersuchung nach einer Wirbelsäulenoperation oder Wirbelbruch gelten sie als Standarduntersuchung. Durch Funktionsaufnahmen können Instabilitäten nachgewiesen werden.
Die Röntgenaufnahme des Brustkorbs (Thorax) ist zum Nachweis von Lungenerkrankungen (z. B. Entzündung, Stauung) notwendig.
Die Computertomographie ermöglicht die Untersuchung der erkrankten Körperregion in Schichten. Sie bietet dem Arzt gegenüber „normalen” Röntgenuntersuchungen eine Einsicht in die untersuchte Region und deren Nachbarstrukturen. Kontrastmittelverstärkte Untersuchungen lassen eine genauere Beurteilung des Gewebes und deren versorgenden Gefäße zu. Die Computertomographie wird für die meisten Fragestellungen in der Neurochirurgie als Standarduntersuchung durchgeführt (Hirnblutung, Schädelhirnverletzung, Hirninfarkt).
Bei unklaren Hirnblutungen kann durch Kontrastmittelgabe eine sofortige Gefäßuntersuchung der Hirngefäße (Angio-CT) zum Nachweis eines Blutungsherdes angeschlossen werden. Tumoren der Wirbelsäule oder kritische Areale der Schädelbasis werden im Computertomogramm (interventionell) risikoarm punktiert.
Die Magnetresonanztomographie ist ein bildgebendes Verfahren, ohne Röntgenstrahlen. Vorteile dieser Untersuchung sind Schichtaufnahmen der untersuchten Körperregion in allen drei Raumachsen mit besonderer Darstellung von Weichteilstrukturen (Gehirn, Rückenmark, Nerven, Gefäße, Bandscheiben, Tumoren, Entzündungen, Fehlbildungen).
Nach Gabe von Kontrastmittel lässt sich zusätzlich die Aufnahme des Kontrastmittels im Gewebe nachweisen, dies kann besonders bei Gefäßerkrankungen und Tumoren wichtige Hinweise geben.
So kann die Notwendigkeit einer Operation besser entschieden und dem Patienten und Angehörigen sichtbar gemacht werden. Die Operationsplanung und die Abschätzung des Risikos wird erleichtert.
Nach intravenöser Gabe von Kontrastmittel ist eine Gefäßdarstellung arteriell und venös möglich (Angio-NMR), so dass Gefäßmissbildungen (Angiom, Aneurysma, Cavernom) besser beurteilt werden können.
Funktionsuntersuchungen sind möglich
- als Liquorpulsationsstudie bei Hydrocephalus (z. B. Verschlusshydrocephalus)
- als Bewegungsstudien von Gelenken und der Wirbelsäule (z. B. Instabilität)
Die Myelographie ist eine Röntgenkontrastdarstellung des Wirbelkanals. Hierbei wird das Kontrastmittel über eine Nadel in den Wirbelkanal eingebracht. Dies ist bei Einengungen des Wirbelkanals (Spinalkanalstenose) wichtig, da gleichzeitig eine Bewegungsstudie vorgenommen werden kann, um Instabilitäten zu erkennen. Durch anschließende Schichtaufnahmen in der Computertomographie (Postmyelo-CT) können knöcherne Einengungen des Wirbelkanals und der Nervenaustrittslöcher der Wirbelsäule besonders gut dargestellt werden.
Bei bestimmten Erkrankungen des Nervensystems wie z. B. Gefäßmissbildungen des Gehirns (nach Hirnblutungen) ist eine Kontrastmitteluntersuchung erforderlich. Über einen Katheter, der von der Leiste eingeführt wird, können die hirnversorgenden Gefäße sondiert und isoliert dargestellt werden. Dies dient dem Nachweis von Gefäßmissbildungen (arterienvenösen Angiomen) und Aussackungen (Aneurysmen) oder Verschlüssen.
Bei Meningeomen kann es sinnvoll sein, die tumorversorgenden Gefäße direkt vor der Operation zu verschließen (Embolisation).
Die Aufklärung der Patienten oder Angehörigen vor einer diagnostischen Maßnahme, Operation oder konservativen Behandlung spielt heute zu Recht eine immer größere Rolle. Größeres Gesundheitsbewusstsein und eine Flut von Informationen im Internet, Presse, Funk und Fernsehen führen oft eher zu einer Verunsicherung der Betroffenen. Ängste, „gute Ratschläge” und Abwertung der klassischen wissenschaftlichen Medizin machen es Arzt und Patient schwer miteinander zu sprechen. Umso wichtiger ist es den Patienten von der Notwendigkeit lebenswichtiger Eingriffe zu überzeugen.
Nur wenn der Neurochirurg alle Möglichkeiten der Diagnostik und Behandlung (auch alternative Methoden) und damit verbundene Risiken offen bespricht, kann eine vertrauensvolle Basis für den “Behandlungsvertrag” geschlossen werden. Dieses Gespräch wird dann in Form eines Protokolls gemeinsam unterzeichnet und der Patientenakte beigefügt.
Bei einigen Krankheiten des Nervensystems ist eine ambulante operative Versorgung sinnvoll. Die Indikationsstellung und Aufklärung erfolgt in der neurochirurgischen Sprechstunde und kann nach üblicher präoperativer Vorbereitung durch den niedergelassenen Arzt (Labor, EKG, Elektrophysiologie etc.) durchgeführt werden.
Dies gilt besonders bei:
- Carpaltunnelsyndrom
- Sulcus-ulnaris-Syndrom
- Facettenblockade und Facettenkoagulation