Die Bayerische Verordnung zu Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen schreibt die Anwesenheit hygienebeauftragter Ärzte in klinischen Einrichtungen vor. Hygienebeauftragte Ärzte sollen u. a. als Bindeglieder zwischen Hygienefachkräften und Stations- bzw. Bereichspersonal bei der Erstellung bereichsbezogener Hygienestandards mitwirken, vor Ort Hygienepraktiken schulen sowie an der organisatorischen Bewältigung epidemisch auftretender Krankenhausinfektionen mitwirken.
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