Die Bayerische Verordnung zu Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen schreibt die Anwesenheit hygienebeauftragter Pflegekräfte und Ärzte in klinischen Einrichtungen vor. Hygienebeauftragte Pflegekräfte und Ärzte sollen u. a. als Bindeglieder zwischen Hygienefachkräften und Stations- bzw. Bereichspersonal bei der Erstellung bereichsbezogener Hygienestandards mitwirken, vor Ort Hygienepraktiken schulen sowie an der organisatorischen Bewältigung epidemisch auftretender Krankenhausinfektionen mitwirken.
Inhalte (40 Unterrichtseinheiten):
- Gesetzliche und normative Regelungen zur Krankenhaushygiene
- Hygienemanagement und Aufgaben des Hygienefachpersonals
- Nosokomiale Infektionen (klinische, mikrobiologische und epidemiologische Grundlagen)
- Surveillance von nosokomialen Infektionen
- Grundlagen der mikrobiologischen Diagnostik
- Resistenztestung
- Grundlagen der rationalen Antibiotikatherapie in Klinik und Praxis (Antibiotic Stewardship)
- Ausbruchsmanagement
- Hygienemaßnahmen beim Umgang mit infektiösen Patienten
- Krankenhaushygienische Begehungen, Analysen und Umgebungsuntersuchungen
- Verfahrensweisen zur Prävention von nosokomialen Infektionen (ärztlich, pflegerisch, technisch)
- Hygieneanforderungen in verschiedenen Funktions- und Risikobereichen (z. B. OP, Endoskopie, Dialyse)
- Händehygiene
- Haut-, Schleimhaut- und Wundantiseptik
- Aufbereitung von Medizinprodukten, Desinfektion, Sterilisation
- Schutzkleidung und –ausrüstung
- Anforderungen an die Krankenhauswäsche
- Lebensmittel- und Küchenhygiene
- Hygieneanforderungen an die Wasservorsorgung, Trinkbrunnen, Bäder u. a.
- Anforderungen an bauliche und technische Ausstattungen zur Prävention nosokomialer Infektionen
- Anforderungen an die Entsorgung (Abfälle, Abwasser)
- Lernerfolgskontrolle