Interne Fortbildung „Die ärztliche und pflegerische Dokumentation im Krankenhaus“ – für Pflegekräfte
Seminarbeschreibung:
Seit dem Beschluss des Großen Senats des BSG im Jahr 2007 hat sich die Rechtsprechung der Sozialgerichte stark verändert. Die Einschätzungsprärogative der behandelnden Ärzte ist weggefallen, die objektive Beweislast liegt beim Krankenhaus. Daher hat die Dokumentation der Behandlung einen höheren Stellenwert eingenommen und ist im überwiegenden Maße die Grundlage jeder Entscheidung.
Umso wichtiger ist es, die veränderten Anforderungen in der Praxis umzusetzen. Es werden an Hand von Urteilen die Anforderungen an die Dokumentation im Hinblick auf formelle Vorgaben, Inhalt und Bedeutung vor allem im Bereich der Kostenträgerstreitigkeiten dargestellt. Beispiele aus der anwaltlichen Praxis verdeutlichen wie sich die Sozialgerichte mit der Patientenakte auseinandersetzen, wie sich Fehler in der Dokumentation auswirken und wie Fehlerquellen abgestellt werden können.
- Update: Die ab dem 01.01.2020 geltenden Regelungen des MDK-Reformgesetzes in Bezug auf die Dokumentation und relevante Folgen (insbesondere Prüfquoten und Strafzahlungen) werden erläutert.
Themen:
- MDK-Reformgesetz und seine möglichen Auswirkungen
- Gesetzliche und rechtliche Anforderungen an die Patientenakte
- Inhaltliche Anforderungen aus abrechnungsrechtlicher Sicht
- Besonderheiten der ärztlichen und pflegerischen Dokumentation
- Die Dokumentation in der (sozial)gerichtlichen Praxis
- Dokumentationsbeispiele aus dem Krankenhaus-Alltag
Dauer:
- 3 Zeitstunden mit der Möglichkeit der Diskussion und Fragestellung
Zielgruppen:
- Pflegekräfte
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