Ihr Berufswechsel nach Deutschland – zum Klinikum Ingolstadt

Sie kommen aus einem EU- oder aus einem Drittland und möchten gerne bei uns im Klinikum arbeiten? Sie benötigen Hilfe, zum Beispiel bei der Anerkennung Ihrer Berufsausbildung oder bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis?

Grundsätzlich gilt: Bewerber aus der EU benötigen keine besonderen Unterlagen, da sie im Sinne der Freizügigkeit überall in der EU arbeiten und leben dürfen.

Voraussetzungen & Dokumente

  • Bewerber aus EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz:
    Ein Aufenthaltstitel ist nicht erforderlich. Sie benötigen aber eine Berufserlaubnis / Approbation.
  • Bewerber aus anderen Staaten:
    Ein Aufenthaltstitel ist erforderlich (zum Beispiel Visum, Aufenthaltserlaubnis etc.). Ebenfalls erforderlich ist eine Berufserlaubnis / Approbation.
  • Wenn Sie bereits in Deutschland wohnen:
    Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde
    In Ingolstadt → Ausländeramt Ingolstadt
  • Wenn Sie im Ausland wohnen:
    Deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland
Einige ausländische Berufsabschlüsse müssen in Deutschland offiziell anerkannt werden, bevor Sie in diesem Beruf tätig werden dürfen. Hierzu zählen Ärzte, Gesundheits- und Krankenpfleger und Therapeuten. Es gibt für jeden Beruf eigene Anerkennungsstellen und -verfahren.

Beruf Anerkennungsstelle für das Klinikum Ingolstadt
Arzt/Ärztin Regierung von Oberbayern
Gesundheits- und Krankenpfleger Bayerisches Landesamt für Pflege
sonstige Gesundheitsfachberufe Regierung von Oberbayern
Pflegefachhelfer Regierung von Oberfranken
Altenpfleger Regierung von Oberfranken

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Anerkennung. Kommen Sie bei Fragen einfach auf uns zu!

Ansprechpartner

Berufsausbildung für Einwanderer und Asylbewerber
Apprenticeship for immigrants and asylum seekers

Eine gute Ausbildung ist sehr wichtig für den Start in das Berufsleben. Wenn Sie in Deutschland auf der Suche nach einem Arbeitsplatz sind, ist es von großem Vorteil, eine abgeschlossene Berufsausbildung zu haben. Das Klinikum Ingolstadt bietet viele unterschiedliche Ausbildungen an. Eine Ausbildung dauert in der Regel ein Jahr und enthält sowohl eine praktische Ausbildung im Betrieb als auch einen theoretischen Teil, der in Berufsschulen abgehalten wird. Um eine Ausbildung zu beginnen, benötigen Bewerber im Allgemeinen einen Schulabschluss einer weiterführenden Schule als Minimalanforderung. Wir wollen Neulingen auf dem deutschen Arbeitsmarkt eine Chance geben und bieten einen Deutschkurs für Einwanderer und Asylbewerber, die ihre Ausbildung am Klinikum Ingolstadt absolvieren werden, an. Deshalb freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, auch wenn Ihre Deutschkenntnisse noch begrenzt sind. Ihre Muttersprache kann sogar ein Vorteil sein im Kontakt mit unseren internationalen Patienten. Natürlich können Sie auch ein Praktikum und Freiwilligendienst machen.

Good training is the most important factor for getting your working life off to a good start. If you are trying to find a job in Germany it is important to have completed an apprenticeship or a course of study. Klinikum Ingolstadt is offering many availabilities of traineeships in different kind of professions. The apprenticeship “Pflegefachhelfer” generally lasts one year and includes practical on-the-job training as well as theoretical elements provided in a school. To access an apprenticeship, applicants generally need to have gained a lower secondary school-leaving certificate as a minimum requirement. We would like to give a chance to newcomers on the German employment market so we are offering a German language course at the BBZ for immigrants and asylum seekers, who are joining the apprenticeship at Klinikum Ingolstadt. Therefore we are looking forward to your application, even if your German language skills are limited yet. Your mother tongue can even be an advantage in contact with our international patients. Of course you can do an internship and a voluntary service, too.

Ansprechpartner
Your contact

Abteilung Personalwesen
Human Resources
Telefon: +49 (0) 841 880-1174
E-Mail: franziska.mayer@klinikum-ingolstadt.de

Internationale Bewerber

  • Sprachzertifikat, mindestens Niveau B1 (meines Wissens setzt das BBZ sogar das Niveau B2 voraus)
  • Nachweis über ausreichende Schulbildung, dieses muss u.U. von einer Anerkennungsstelle anerkannt werden
  • Deutsche Übersetzung der Unterlagen
  • Sprachzertifikat, mindestens Niveau B1
  • Schulabschlusszeugnis
  • Nachweis über Abschluss der Berufsausbildung (Urkunde, Diplom, usw.)
  • Zeugnisse der Berufsschule / Fächerübersicht
  • Falls vorhanden: Arbeitszeugnisse
  • Deutsche Übersetzungen der Unterlagen (beglaubigt)
  • Sprachzertifikat, mindestens Niveau B1
  • Schulabschlusszeugnis
  • Nachweis über Abschluss der Berufsausbildung (Urkunde, Diplom, usw.)
  • Zeugnisse der Berufsschule / Fächerübersicht
  • Falls vorhanden: Arbeitszeugnisse
  • Deutsche Übersetzung der Unterlagen (beglaubigt)
  • Gleichwertigkeitsbescheid (= Defizitbescheid), ausgestellt vom Landesamt für Pflege Bayern
  • Sprachzertifikat, je nach Profession
  • Nachweis über in Deutschland anerkannte Berufsausbildung
  • Falls vorhanden: Arbeitszeugnisse
  • Deutsche Übersetzung der Unterlagen (beglaubigt)
  • Sprachzertifikat (je nach Profession, bei Ärzten C1)
  • Abschlussurkunde des Studiums
  • Nachweis über in Deutschland anerkannte akademische Ausbildung (z.B. Auszug aus der Anabin-Datenbank), bei Ärzten Berufserlaubnis nach §10 BÄO oder deutsche Approbation
  • Falls vorhanden: Arbeitszeugnisse
  • Deutsche Übersetzung der Unterlagen (beglaubigt)
  • Gehaltsgrenze zur Visumserteilung: Mindestbruttojahresgehalt: 45.300 Euro; in Mangelberufen und für Berufsanfänger: 41.041,80 Euro
  • Bruttojahresgehalt von mindestens 49.830 Euro

Eine weitere Besonderheit ist bei allen Gesundheitsberufen zu beachten, die anzuerkennen sind.

Sie kommen aus dem Ausland und möchten gerne bei uns in der Pflege arbeiten? Sie benötigen Hilfe, zum Beispiel bei der Anerkennung Ihrer Berufsausbildung oder bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis?

Wir haben die relevanten Informationen für Sie zusammengestellt.

Anerkennung

Bis zu Ihrer Anerkennung werden Sie bei uns als Pflegehelfer beschäftigt. Für die Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpfleger (w/m/d) brauchen Sie eine Anerkennung Ihrer Berufsausbildung. Sie können bereits aus dem Ausland einen Antrag auf die Anerkennung Ihrer ausländischen Ausbildung aus dem Bereich der Gesundheitsberufe stellen.

Anerkennungsstelle für das Klinikum Ingolstadt

Weitere allgemeine Informationen zur Anerkennung in Deutschland erhalten Sie unter: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/faq.php. Wir unterstützen Sie gerne beim Antrag. Kommen Sie bei Fragen einfach auf uns zu!

Wie läuft ein Anerkennungsprozess ab?

Infografik: Ablauf Anerkennung

Infografik: Ablauf Anerkennung. Zum Vergrößern der Grafik bitte Anklicken.

Wie wir Sie unterstützen können

  • Unterstützung bei der Wohnungssuche
  • Je nach Kapazitäten bekommen Sie von uns Appartments

  • Wir bereiten alles für Ihre Ankunft vor, bei Bedarf holen wir Sie von der Ankunftsstelle ab.

  • Wir begleiten Sie bei der Wohnungsübergabe.

  • Wenn notwendig, begleiten wir Sie bei den Amtsbesuchen und vereinbaren Termine.

  • Sprachkurse Deutsch
  • Unsere Praxisanleiter unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf die Anerkennung.

  • Wir unterstützen Sie während des gesamten Anerkennungsprozesses.

  • Sie bekommen von uns ein Einarbeitungskonzept, das speziell für die Mitarbeiter in der Anerkennung konzipiert ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Vorteile und Benefits.

Arbeitszeit, Gehalt und Urlaub

Gehalt

Das Klinikum Ingolstadt ist an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) gebunden. Der Tarifvertrag regelt alle Einzelheiten deiner Beschäftigung. Als Pflegehelfer ohne Anerkennung werden Sie, Stand 2024, in die Entgeltgruppe TVöD-P5, Stufe 1 eingestuft, mit einem Bruttolohn ohne Zulagen von aktuell 2.718,00 €. Dazu kommen noch Zulagen für Wochenende-, Feiertags- und Nachtarbeit.

Nach der Anerkennung (abhängig vom Einsatzort) werden Sie in die Entgeltgruppe P7 Stufe 2 (Stand 2024) eingestuft, mit einem Bruttolohn von derzeit 3.304,69 €.

Die Jahressonderzahlung beträgt ca. 80 % des Bruttolohns (tarifliche Regelung beachten). Es werden Beiträge für Ihre Kranken- und Rentenversicherung sowie eine Zusatzversorgung bezahlt.

Arbeitszeit und Urlaub

Die Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 Std. Sie erhalten 30 Tage Urlaub bzw. Zusatzurlaub je nach absolvierten Schichten.

Internationale Pflegekräfte