Medikamente
Es kann sein, dass Sie auch nach dem Aufenthalt im Klinikum noch weiterhin kurz- oder längerfristig Medikamente bzw. Arzneimittel einnehmen oder anwenden müssen. Dann empfiehlt Ihre Ärztin/Ihr Arzt im Klinikum Ihrem behandelnden Haus-/Facharzt dies entsprechend in Ihrem Arztbrief, den Sie am Entlassungstag erhalten. Darin sind alle Medikamente bzw. Arzneimittel in entsprechender Weise schriftlich aufgeführt. Oder Sie erhalten einen Plan, in dem Ihre weitere Medikation gelistet ist. Fragen Sie bitte unbedingt nach, wenn Ihnen diesbezüglich noch etwas unklar ist.
Leider ist es Krankenhausärzten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen derzeit noch nicht möglich, Kassen-Rezepte auszustellen. Deshalb ist es erforderlich, dass Sie Ihren Haus- oder Facharzt am ersten Werktag nach Ihrer Entlassung aus dem Klinikum kontaktieren, damit dieser die erforderlichen Rezepte für Sie ausfertigt und Sie diese aus Ihrer Apotheke abholen können.
Für den Fall, dass Ihre Entlassung unmittelbar vor einem Wochenende und/oder Feiertag stattfindet, ist es möglich, Ihnen die Medikamente, die Sie nicht bereits zu Hause haben, für den Zeitraum bis zum ersten Werktag nach der Entlassung mitzugeben. Ob diese Notwendigkeit in Ihrem Fall besteht, wird selbstverständlich mit Ihnen gemeinsam besprochen, damit Ihre erforderliche Medikation keinesfalls unterbrochen wird.