Nachsorge
Manchmal ist nach der Entlassung aus der Klinik eine Weiterbehandlung erforderlich, oder es schließt sich eine Behandlung in einer Tagesklinik oder einer Rehabilitationseinrichtung an.
Ambulante Behandlung
Die Weiterbehandlung kann bei einem niedergelassenen Facharzt oder Allgemeinarzt Ihrer Wahl erfolgen. In Ausnahmefällen und in einigen Kliniken und Instituten ist eine ambulante Weiterbehandlung auch im Klinikum Ingolstadt möglich.
Stationäre Rehabilitation
Wenn der Arzt es für erforderlich hält, wird er die Weiterbehandlung in einer Rehabilitationsklinik empfehlen. Die Anschlussheilbehandlung (AHB) soll sich unmittelbar an die stationäre Behandlung anschließen. Möglich ist allerdings ein Intervall von maximal vierzehn Tagen nach der Entlassung. Patienten, die an mehreren Erkrankungen leiden und älter sind, steht in Bayern das Geriatrische Rehabilitationsbehandlungsverfahren (GRB-Verfahren) offen. Beide Verfahren finden in speziell zugelassenen Einrichtungen statt und sollen helfen, die Folgen der durchgemachten Erkrankung zu verringern oder ganz zu beseitigen. Dazu müssen einige Formalitäten erfüllt werden, bei deren Erledigung Sie aber von unseren Mitarbeiterinnen des Klinischen Sozialdienstes und/oder des Fallmanagements unterstützt werden.