Schwerverletztenartenverfahren der DGUV
Schwerverletztenartenverfahren der DGUV
Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und sind für die Behandlung und Nachsorge sämtlicher Arbeits- und Wegeunfälle zuständig. Um die Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung behandeln zu können, bedarf es einer Zulassung durch die Berufsgenossenschaften.
Die stationäre Behandlung der betroffenen Patientinnen und Patienten folgt dabei nach einer dreistufigen Gliederung:
- Stationäres Durchgangsarztverfahren (DAV)
- Verletzungsartenverfahren (VAV)
- Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV)
Dabei regelt das Verletzungsartenverzeichnis, welche Behandlungsfälle den SAV-Kliniken zugewiesen werden müssen, die hinsichtlich Personal, apparativer und räumlicher Ausstattung besondere Kriterien zu bedienen haben.
Bundesweit sind nur rund 100 besonders geeignete Kliniken zum Schwerstverletzungsartenverfahren durch die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zugelassen. Hierzu zählt auch das Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie unter Leitung des Direktors Prof. Dr. Palm als verantwortlichen Durchgangsarzt (D-Arzt) am Klinikum Ingolstadt.
Wir sind uns dieser verantwortungsvollen Verpflichtung gegenüber unseren Patientinnen und Patienten sowie den Berufsgenossenschaften bewusst und unterstützen Sie sowohl von ärztlicher als auch pflegerischer Seite bestmöglich auf Ihren Weg zurück in den beruflichen und privaten Alltag.