Mit Unterstützung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG)
Im Oktober 2020 ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Kraft getreten, mit dem Ziel, die Digitalisierung und technologische Ausstattung deutscher Kranken-häuser entscheidend voranzubringen. Damit soll eine moderne, effiziente und pati-entenzentrierte Gesundheitsversorgung gewährleistet werden.
Auch das Klinikum Ingolstadt profitiert von den Fördermitteln des Krankenhauszu-kunftsfonds.
Die Finanzierung des KHZG erfolgt gemeinschaftlich durch Bund und Länder. Das Zukunftsprogramm Krankenhäuser ist zudem Bestandteil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) und wird durch Mittel der Europäischen Union aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) im Rahmen von NextGenerationEU unterstützt. Die Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds setzt das Klinikum Ingolstadt für die Umsetzung folgender Digitalisierungsprojekte ein:

Notaufnahme
Fördertatbestand 1 (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 KHSFV)
Anpassung der technischen, informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme an den jeweils aktuellen Stand der Technik.
Patientenportal
Fördertatbestand 2 (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV)
Patientenportale sollen zukünftig den Kommunikationsaufwand reduzieren, den Austausch von Informationen beschleunigen und die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten verbessern. Insbesondere geht es um die Bereiche digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement sowie das Entlassungs- und Überleitungsmanagement zu nachgelagerten Leistungserbringern.
Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
Fördertatbestand 3 (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV)
Das Ziel dieser Förderung ist, die Verfügbarkeit der Pflege- und Behandlungsdokumentation zu erhöhen und gleichzeitig den Aufwand für die Erstellung zu verringern. Bei diesem Fördertatbestand werden zwei Themenschwerpunkte betrachtet: digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation und Systeme zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation.
Digitales Medikationsmanagement
Fördertatbestand 5 (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV)
Ziel ist es, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch Maßnahmen eines digitalen Medikationsmanagements zu erhöhen. Hierzu sind die durchgehende digitale Dokumentation der Medikation in interoperablen Systemen sowie die ständige Verfügbarkeit dieser Informationen für alle am Behandlungsprozess Beteiligten erforderlich.
Digitales Versorgungsnachweissystem für Betten
Fördertatbestand 8 (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 8 KHSFV)
Ziel ist es, ein online-basiertes Versorgungsnachweis-/(Betten-)system zu fördern. Diese Versorgungsnachweis-systeme sind vor allem in der präklinischen Versorgung entscheidend – dabei insbesondere für die Zusammen-arbeit zwischen Krankenhäusern sowie Rettungsdiensten, Leitstellen und anderen Akteurinnen und Akteuren.
