Ab Freitag, 27. Januar, gelten am Klinikum Ingolstadt erweiterte Besuchszeiten. Angehörige können Patient*innen im Klinikum ab sofort zwischen 14 und 19 Uhr für jeweils neunzig Minuten besuchen. Voraussetzung für den Besuch im Klinikum bleibt ein negativer Corona-Test.

Die bisherigen bundesweiten Regelungen des Infektionsschutzgesetzes – für  Patientenbesuche in Krankenhäusern – bleiben hinsichtlich der Maskenpflicht und der Testnachweise bestehen, um immungeschwächte Patient*innen und die Mitarbeiter*innen vor einer Infektion zu schützen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Lage erweitert das Klinikum Ingolstadt die Möglichkeiten für Patientenbesuche. Weiterhin  gilt jedoch im gesamten Haus und für die Dauer des Besuchs eine FFP2-Maskenpflicht. Zugang erhält ebenso weiterhin nur, wer einen aktuellen negativen Corona-Test von einer offiziellen Teststelle vorweisen kann. Diese Bedingung gilt für alle Besucher*innen unabhängig von ihrem Immunstatus, also ob sie geimpft, genesen oder ungeimpft sind. Ein Antigen-Schnelltest von autorisierter Stelle besitzt für 24 Stunden Gültigkeit, ein PCR-Test für 48 Stunden.

Patient*innen können nun fünf (statt bisher zwei) Besucher*innen namentlich benennen, die im digitalen Besuchersystem des Klinikums hinterlegt werden. Besucher*innen sollen deswegen ihren Ausweis mitbringen. Pro Tag ist eine Besucher*in für jeweils neunzig Minuten zugelassen, das Klinikum kann über den Haupteingang betreten werden. Beim Besuch näherer Verwandter sind Kinder als Besucher*innen erlaubt (zusätzlich ein Kind pro Tag), unterliegen ab einem Alter von 6 Jahren jedoch der Testpflicht.

Ausgeschlossen sind Personen mit Erkältungssymptomen. Das gilt auch für alle, die in den vergangenen zehn Tagen Kontakt zu an Corona Erkrankten hatten.

Veröffentlicht: 26. Januar 2023 | Aktualisiert: 26. Januar 2023 | Kategorien: Pressemitteilungen |
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