Was passiert, wenn ich selbst nicht mehr in der Lage bin, eine Entscheidung zu treffen? Diese Frage stellen sich Patient*innen in zunehmendem Alter immer häufiger. Ist eine Patientenverfügung die Lösung? Informationen zum Thema geben die Expert*innen der Ethikkommission des Klinikums Ingolstadt am 7. Dezember.

„Eine Patientenverfügung dient dem Zweck, frühzeitig festzulegen, was mit uns geschehen soll, wenn eine Entscheidung nicht mehr von uns selbst gefällt werden kann“, erklärt Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Direktor des Zentrums für psychische Gesundheit und

Vorsitzender der Ethikkommission am Klinikum Ingolstadt. Gemeinsam mit Emil Frey, Stv. Pflegedirektor und stv. Vorsitzender der Ethikkommission, Prof. Dr. Martina Nowak-Machen, Direktorin der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin, Prof. Dr. Andreas Manseck, Direktor der Klinik für Urologie, und Daniela Humlach, Rechtsanwältin und stv. Datenschutzbeauftragte, gibt er allen Interessierten am 7. Dezember ab 17 Uhr eine Hilfestellung, wie eine Patientenverfügung verfasst werden kann und was dabei berücksichtigt werden muss. Nach der Veranstaltung können die Teilnehmer*innen ihre Fragen an die Expert*innen der Ethikkommission stellen.

Die Veranstaltung findet im Raum Ingolstadt (Ebene 5 im Ärztehaus) statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Für Rückfragen und nähere Informationen steht Ihnen die Ethikkommission des Klinikums Ingolstadt telefonisch unter 0841 880 -1100 oder -3020 gerne zur Verfügung.

 

Veröffentlicht: 29. November 2023 | Aktualisiert: 29. November 2023 | Kategorien: Pressemitteilungen |
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