Ab 9. Mai können Patienten jeweils eine feste Kontaktperson empfangen

Nach den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege werden Besuchsverbote für Krankenhäuser und stationären Pflegeeinrichtung ab 9. Mai gelockert. Demnach dürfen ab morgigen Samstag auch wieder Besucher ins Klinikum kommen. Pro Patient ist jedoch vorerst nur eine feste Kontaktperson erlaubt und die Besuchszeiten sind auf die Zeit von 14 bis 17 Uhr beschränkt.

 

Zudem gelten folgende Sicherheits- und Hygienemaßnahmen:

 

  • Besuche sind auf allen Stationen außer den folgenden möglich: Intensivstation, Infektionsstationen, Überwachungsstationen, Schlaganfalleinheit, Neurochirurgie, Onkologie und telemetrischer Überwachungsbereich der Kardiologie.

 

  • Wer als Besucher ins Klinikum kommt, kann dieses ausschließlich über den Haupteingang betreten. Dort wird der Gesundheitszustand der Besucher überprüft und deren Daten anhand des mitzubringenden Ausweisdokuments überprüft und gespeichert. Die Daten müssen mit denen übereinstimmen, die der Patient, der besucht werden soll, im Vorfeld angegeben hat.

 

  • Um den Vorgang der Datenkontrolle zu verkürzen, können Besucher bereits vorab das Kontaktformular ausfüllen. Dieses steht hier zum Download bereit und sollte ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden. Mit der Unterschrift erklären sich die Besucher zur Speicherung ihrer Daten bereit.

 

  • Alle Besucher müssen einen eigenen Mund-Nasen-Schutz (Community-Maske) mitbringen und tragen. Ohne eine solche Schutzmaske kann kein Zutritt gewährt werden.

 

  • Vor dem Eintritt sowie vor dem Verlassen des Hauses müssen die Hände desinfiziert werden.

 

  • Im Klinikum müssen Besucher den Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zueinander wahren, in Fahrstühlen dürfen sich nicht mehr als zwei Personen gleichzeitig aufhalten.

 

  • Pro Patientenzimmer ist immer nur ein Besucher gestattet. Besuche sollten die Dauer von 30 Minuten täglich nicht übersteigen.

 

Das Klinikum bittet Besucher und Patienten um Verständnis und appelliert, sich dringend an die aufgestellten Regelungen zu halten. Werden vermehrt Verstöße festgestellt, müssen die Lockerungen der Besuchszeiten zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden zurückgenommen werden.

Veröffentlicht: 8. Mai 2020 | Aktualisiert: 11. November 2024 | Kategorien: Pressemitteilungen |
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