Nach Information des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege reicht eine Selbstauskunft der Besucher von Patienten im Krankenhaus bis auf Weiteres aus, um einen kostenlosen Corona-Test in den Testzentren zu erhalten. Ein vom Krankenhaus ausgestellter Berechtigungsschein ist dafür nicht erforderlich. Mit Beginn des Monats waren die kostenlosen Bürgertests bis auf einige Ausnahmen abgeschafft worden. Eine nachträgliche Erstattung des Eigenanteils durch das Klinikum ist nicht möglich.
Photo Studio Büttner, www.photo-buettner.de
Besuche von Patienten sind nur mit negativem Testergebnis möglich
Wer eine Patientin oder einen Patienten im Klinikum Ingolstadt besuchen will, muss einen aktuellen negativen Corona-Test von einer offiziellen Teststelle vorweisen. Diese Bedingung gilt für alle Besucher unabhängig von ihrem Immunstatus, also ob sie geimpft, genesen oder ungeimpft sind. Ein Antigen-Schnelltest von autorisierter Stelle besitzt für 24 Stunden Gültigkeit, ein PCR-Test für 48 Stunden.
Jeder Patient kann zwei Besucher namentlich benennen, die im digitalen Besuchersystem des Klinikums hinterlegt werden. Besucher sollen deswegen bitte ihren Ausweis mitbringen. Pro Tag ist ein Besucher für eine Stunde im Zeitraum von 14 bis 17 Uhr zugelassen, der das Klinikum über den Haupteingang betreten kann.
Ausgeschlossen sind Personen mit Erkältungssymptomen. Das gilt auch für alle, die in den vergangenen zehn Tagen Kontakt zu an Corona Erkrankten hatten. Im Klinikum Ingolstadt gilt eine Maskenpflicht.
In direkter Nähe zum Klinikum befinden sich das Johanniter Schnelltest-Zentrum am Klinikum, Levelingstraße 21 am Ärztehaus, oder das Corona-Testzentrum am Klinikum, Edeka-Center, Krumenauerstr. 60. Diese Testzentren werden nicht durch das Klinikum betrieben.