Qualitätsbericht
Das Klinikum Ingolstadt veröffentlicht jährlich den Gesetzlichen Qualitätsbericht nach § 137 SGB V, in welchem das Leistungsspektrum des Hauses transparent dargestellt wird. Die inhaltliche Struktur und Gliederung des Gesetzlichen Qualitätsberichts wird dabei vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Im A-Teil finden Sie etwa Angaben zu unserer Trägerschaft, unserer Versorgungsverpflichtung, unserem Leistungsangebot – medizinisch-pflegerische als auch sonstige Angebote unseres Hauses – und der Fachexpertise, über die unsere Mitarbeiter verfügen. Zudem finden Sie einige Angaben zu unseren Anstrengungen im Bereich Patientensicherheit.
Im Abschnitt B werden unsere Fachabteilungen u.a. nach ihrem Leistungsspektrum, den behandelten Fallzahlen und der medizinischen Fachexpertise dargestellt.
Teil C vertieft dann verschiedene Aspekte der externen Qualitätssicherung. Dabei werden im Gesetzlichen Qualitätsbericht mehrere hundert Qualitätsindikatoren der Gesetzlichen Qualitätssicherung zu Ihrer Information veröffentlicht.
Das Hauptziel des Gesetzlichen Qualitätsberichts liegt in der Schaffung von Transparenz. Er soll Ihnen im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung als Entscheidungshilfe bei der Wahl eines geeigneten Krankenhauses dienen. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser stehen aber auch sonst jedem Interessierten zur Verfügung.